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TEILNAHME
BEDINGUNGEN

Wellbeing & Performance at Work Award 2026

1. Veranstalter des Wellbeing & Performance at Work Award 2026 ist:

Founders Fight Club UG (haftungsbeschränkt)
ENGASSERBOGEN 30
80639 MÜNCHEN
Deutschland

Vertreten durch:
Jan C. Küster, Geschäftsführer

Kontakt:
E-Mail: TEAM@FOUNDERSFIGHT.CLUB

Registereintrag: HRB 222254
USt-ID: DE304488819

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Der Award ist ein Zone5 / Founders Fight Club Projekt und offizieller Award der Zukunft Personal Europe.

2. Ziel des Awards
Der Wellbeing & Performance at Work Award 2026 macht Projekte sichtbar, die zeigen, wie Wellbeing und Performance in Organisationen zusammenwirken.

Gesucht werden konkrete Projekte, Programme oder Initiativen, die gesunde Performance in der Arbeitswelt gestalten — mit Umsetzung, sichtbarer Wirkung und Learnings für andere Organisationen.

Es geht nicht um klassische BGM-Maßnahmen ohne erkennbare Wirkung, nicht um reine Benefits und nicht um Produkt-Pitches.

3. Teilnahmeberechtigung
Einreichen können Unternehmen, Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Institutionen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Lösungsanbieter, Beratungen, Plattformen oder Dienstleister können nicht eigenständig einreichen. Sie können Teil einer Einreichung sein, wenn ein Unternehmen oder eine Organisation offizieller Einreicher ist und der Anbieter als Umsetzungspartner genannt wird.

Die einreichende Person muss berechtigt sein, das Projekt im Namen der Organisation einzureichen.

4. Teilnahmezeitraum
Einreichungen sind im Zeitraum von 10.7.2026 bis 05.09.2026 möglich.

Der Veranstalter behält sich vor, Fristen anzupassen, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.

5. Kosten
Die Einreichung zum Award ist kostenlos.

Etwaige Kosten, die Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Erstellung der Einreichung, der Bereitstellung von Materialien oder der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, werden nicht erstattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

6. Anforderungen an Einreichungen
Eingereicht werden können Projekte, Programme oder Initiativen, die bereits umgesetzt wurden, aktuell laufen oder so weit fortgeschritten sind, dass Wirkung, Veränderung oder belastbare Learnings erkennbar sind.

Reine Ideen, Konzepte oder noch nicht umgesetzte Angebote können berücksichtigt werden, wenn klar erkennbar ist, was bereits realisiert wurde. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht.

Die Angaben in der Einreichung müssen nach bestem Wissen korrekt und vollständig sein.

7. Materialien und Vertraulichkeit
Teilnehmende können ergänzende Materialien hochladen oder übermitteln, zum Beispiel Präsentationen, Bilder, Case-Beschreibungen oder Evaluationen.

Bitte übermittelt keine vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Gesundheitsdaten, die nicht ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben sind.

Der Veranstalter behandelt Einreichungen mit angemessener Sorgfalt. Eine besondere Vertraulichkeit oder Geheimhaltung wird jedoch nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8. Ablauf des Awards
Der Award-Prozess umfasst voraussichtlich folgende Schritte:

1. Projekteinreichung
2. Formale Prüfung
3. Fachliche Bewertung
4. Shortlist
5. Audience Voting
6. Award-Verleihung auf der Zukunft Personal Europe 2026 in Köln

Der Veranstalter kann den Ablauf aus organisatorischen Gründen anpassen.

9. Bewertungskriterien
Die Bewertung kann insbesondere folgende Kriterien berücksichtigen:

- Relevanz des Projekts
- Qualität der Umsetzung
- sichtbare oder messbare Wirkung
- kulturelle und organisatorische Einbettung
- Learnings und Transferpotenzial für andere Organisationen
- Verbindung von Wellbeing und Performance

Die Bewertung erfolgt nach fachlichem Ermessen. Ein Anspruch auf Shortlist, Voting-Teilnahme oder Auszeichnung besteht nicht.

10. Jury Award
Der Jury Award zeichnet Projekte aus, die fachlich überzeugen: relevant, wirksam, gut umgesetzt und mit Learnings für andere Organisationen.

Die Entscheidung über den Jury Award erfolgt durch die Jury beziehungsweise durch den vom Veranstalter festgelegten Bewertungsprozess.

11. Audience Award
Der Audience Award ist die Peer-to-Peer-Auszeichnung aus dem Publikum der Zukunft Personal Europe.

Im Audience Voting entscheidet die Community, welches der ausgewählten Projekte am meisten überzeugt. Der Veranstalter legt Ablauf, Zeitraum und technische Umsetzung des Votings fest.

Manipulationen, Mehrfachabstimmungen entgegen den Voting-Regeln oder andere missbräuchliche Handlungen können zum Ausschluss vom Voting oder Award-Prozess führen.

12. Kommunikation und Rechte
Shortlist, Public Voting und Award-Kommunikation sind öffentliche Bestandteile des Wellbeing & Performance at Work Award 2026.

 

Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Einreichung ist, dass Projektname, Organisationsname und eine Kurzbeschreibung im Rahmen des Award-Prozesses öffentlich genannt werden dürfen. Die Veröffentlichung kann insbesondere auf der Award-Website, in Voting-Umgebungen, in Social Media, in Newslettern, in Presse- oder Partnerkommunikation sowie im Rahmen der Zukunft Personal Europe erfolgen.

 

Mit der Einreichung bestätigt die einreichende Person, dass sie berechtigt ist, das Projekt im Namen der Organisation einzureichen und der öffentlichen Nennung im oben genannten Umfang zuzustimmen.

 

Projekte, für die keine öffentliche Nennung erlaubt wird, können nicht im Award-Prozess berücksichtigt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, eingereichte Informationen redaktionell zu kürzen, sprachlich aufzubereiten und in eine einheitliche Darstellungsform für Shortlist, Voting, Jury-Unterlagen und Award-Kommunikation zu überführen.

 

Dabei wird der inhaltliche Kern der Einreichung gewahrt. Teilnehmende sind dafür verantwortlich, keine vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten zu übermitteln, die nicht für die Verarbeitung und Veröffentlichung im Rahmen des Award-Prozesses freigegeben sind.


13. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter kann Einreichungen ausschließen, wenn:

- die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind
- Angaben falsch oder irreführend sind
- Rechte Dritter verletzt werden
- vertrauliche oder unzulässige Daten übermittelt werden
- die Einreichung einen eigenständigen Produkt-Pitch eines Anbieters darstellt
- das Voting manipuliert wird oder missbräuchliche Handlungen vorliegen

14. Änderung oder Absage
Der Veranstalter behält sich vor, den Award, einzelne Prozessschritte, Fristen, Voting-Mechaniken oder die Award-Verleihung aus sachlichen oder organisatorischen Gründen zu ändern, zu verschieben oder abzusagen.

15. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung dieser Website.

16. KI-unterstützte Aufbereitung

Zur strukturierten Erfassung, Prüfung und Aufbereitung der Einreichungen kann der Veranstalter KI-gestützte Funktionen einsetzen. Diese können insbesondere genutzt werden, um offene Antworten zu präzisieren, Rückfragen zu stellen, Inhalte zu strukturieren und Einreichungen für Jury-Bewertung, Shortlist, Public Vote und Kommunikation vergleichbarer aufzubereiten.

Die fachliche Bewertung und finale Auswahl erfolgen nicht ausschließlich automatisiert. Der Veranstalter, die Jury oder eingebundene Personen im Award-Prozess treffen die relevanten Entscheidungen nach fachlichem Ermessen.


17. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

18. Rechtsweg
Der Rechtsweg im Hinblick auf Auswahl, Bewertung, Shortlist, Voting und Vergabe der Awards ist — soweit rechtlich zulässig — ausgeschlossen.

18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 01.06.2026

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